Pflichten von denen kaum einer ahnt

Egal ob für Hobby oder Haushalt, für Freunde oder Familie, ein PKW Anhänger macht sich immer bezahlt. Hat im Garten ein paar Bäume und Büsche getrimmt und sich ein gewaltiger Berg an Grünzeug angesammelt, schmeißt man ihn einfach auf den Anhänger und fährt ihn zu einem geeigneten Abladeplatz. Auch bei Umzügen ist er sehr beliebt. Couch, Kommode, Topfpflanze und ein paar Kartons dazwischen und schon kann es losgehen.

Pflichten von denen kaum einer ahnt

Das mag alles schön und gut klingen, doch die wenigsten wissen, dass sie ihre Ladung ordnungsgemäß zu sichern haben. Selbst wenn es sich nur um eine kurze Strecke handelt und man ganz besonders vorsichtig fährt, muss immer auf die richtige Ladungssicherung geachtet werden.

Der Gesetzgeber macht für die Ladungssicherung PKW Anhänger jedoch nur wage Angaben. Eine Regelwerk mit einem einfachen „Benutzen Sie für Ladung A1 mit den Maßen B3 und Gewichten C5 das Verfahren D2 mit mindestens E Zurrmitteln der Art F7“ gibt es nicht. Es existiert hier nur ein wager Rahmen, in dem man sich bewegen soll. Eine anerkannte Richtlinie mit Gesetzescharakter schafft zum Glück die VDI 2700 ff. In ihr sind wichtige Kenntnisse zum Thema Ladungssicherung niedergelegt und können jederzeit zurate gezogen werden.

So heißt es, dass die Ladung und verwendete Sicherungsmittel so zu verladen und sichern sind, dass sich bei einer Vollbremsung oder beim ruckartigen Ausweichen nichts bewegt oder Lärm verursacht. Es darf nichts rollen, rutschen, runter oder umfallen. zuständig für die Einhaltung ist einzig und allein der Fahrzeugführer. Selbst wenn jemand anderes das Fahrzeug beladen und schlecht gesichert hat und er nur der Fahrer ist, haftet er für diese Mängel und potenziell entstandene Schäden. Er trägt auch dafür Sorge, dass seine Sicht ausreichend ist. Sollte jedoch der Halter beim Beladen mit anwesend gewesen sein oder irgendwie anders vor Fahrtantritt von diesen Mängeln erfahren haben, ist er in der Pflicht, die Fahrt zu untersagen. Hier würde er nämlich wissentlich zu einer Straftat beitragen.

Kommt es dennoch zu Verstößen können folgende Strafen eintreten:

Verkehrskontrolle

  • Untersagung der Weiterfahrt bis zur korrekten Ladungs­sicherung
  • Ggf. Anzeige mit Bußgeld, bis zu 3 Punkte

Verkehrsunfall

  • Sachschaden: Anzeige mit Bußgeld, bis zu 3 Punkte
  • Verletzung / Tötung von Menschen: Strafanzeige mit Geld- / ggf. Freiheitsstrafe

Haftung

  • Fremd­schäden: Schaden­ersatz
  • Eigen­schäden: ggf. eigene Ansprüche an die Versicherung gemindert
  • Ladungs­schäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung