Von schwarzen Schafen und fiesen Löchern

Ausgesperrt, und nun? Schlüsseldienste haben eigentlich keinen guten Ruf - Worauf kommt es also im Ernstfall an?

Von schwarzen Schafen und fiesen Löchern

Nottuln. Eine Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung. Nach einer Party ist der Autoschlüssel plötzlich nicht mehr aufzufinden und die Heimfahrt nicht mehr möglich. Der Schlüssel für den Tresor ist spurlos verschwunden. Er kann nicht mehr geöffnet werden. Diese Szenarien passieren jeden Tag, immer wieder. Dann hilft meist nur noch der Schlüsseldienst Nottuln.

Viele Schlüsseldienste werben in ihren Hochglanzprospekten mit besonders günstigen Türöffnungen und einem zerstörungsfreiem Öffnen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen der Fall. Zur Öffnung eines Türschlosses, ohne dieses zu beschädigen, gibt es eine spezielle Methode - den so genannten Elektropick. Dies funktioniert jedoch nicht bei Markenzylindern mit höherer Sicherheitsrelevanz, nur bei preisgünstigen Schlosszylindern, die nicht versperrt sind. Ist letzteres doch der Fall oder das Schloss ein hochwertiges, ist es meist nicht möglich, die Tür zerstörungsfrei zu öffnen.

Wer nicht mehr in seine Wohnung kommt und deshalb den Schlüsseldienst ruft, ahnt meist schon, dass es teuer wird. Und das darf es auch. Zumindest bis zu einer gewissen Grenze. Was darauf folgt, ist Wucher. Nur wie kann man sich gegen die schwarzen Schafe der Schlüsseldienstherde wehren.

Schlüsseldienste dürfen nicht jeden beliebig hohen Preis von ihren Kunden einfordern. Hat man telefonisch keinen Festpreis vereinbart, gilt automatisch der ortsübliche Preis. Dieser kann zum Beispiel bei der Handwerkskammer erfragt werden. Aber auch das Vergleichen der Preise verschiedener Schlüsseldienste ist nicht verkehrt. So hat man im Ernstfall einen Vergleichswert.

Übersteigt der Preis dann das ortsübliche Maß deutlich, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um Wucher handelt. In so einem Fall wäre der Vertrag mit dem Schlüsseldienst unwirksam und die Rechnung muss nicht bezahlt werden - allenfalls in Höhe des berechtigten Rechnungsbetrages. Ist der Betrag jedoch bereits beglichen, wird es schwer, "Wucher" vor Gericht nachzuweisen geschweige denn den Betrag zurückzufordern. Erst recht, wenn man bereits während der Arbeit des Monteurs ahnte, dass dessen Preis zu hoch ist.

Daher ist es ratsam hier zumindest auf der Rechnung des Schlüsseldienstes „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“ zu notieren und wenn möglich für einen Zeugen zu sorgen. So hat man vor Gericht ggf. eine Chance und noch mal Glück im Unglück.